Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die in der Fahrschule häufig gestellt werden.
» Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
» Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
» Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
» Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
» Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
» Wie lange dauert die praktische Prüfung?
» Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
» Wie lange dauert die Probezeit?
» Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
» Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
» Wie kann ich "Punkte" abbauen?
(siehe: Führerscheinklassen).
Bei nicht Bestehen einer Prüfung kann frühestens nach einer Sperrzeit von 14 Tagen die nächste Prüfung absolviert werden.
(siehe: Führerscheinklassen ). Voraussetzung: Bestandene Theorieprüfung.
Seit dem 01.01.1999 können Sie Punkte in der Verkehrssünderkartei abbauen. Bei nicht mehr als acht Punkten können innerhalb von fünf Jahren vier Punkte abgebaut werden, wenn freiwillig ein Aufbauseminar für Punkteauffällige (FES) besucht wird. Bei 9 bis 13 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde mit dem Hinweis der Möglichkeit, ein FES-Seminar zu besuchen. Führen Sie dieses durch, werden zwei Punkte abgebaut. Sofern 14 bis 17 Punkte vorhanden sind, erfolgt eine schriftliche Verwarnung der Behörde zum zwingenden Besuch eines ASP-Seminars, bei dem keine Punkte abgebaut werden. In solchen Fällen können Sie jedoch zwei Punkte Abbauen, indem Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Bei Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.